Schweigepflicht, Ärztliche Auskunft, Datenschutz und Sorgfaltspflicht – Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Rechten und unseren Pflichten.
Alle wesentlichen Angaben über Ihren Unfall oder Ihre Krankheit sowie deren Verlauf und die Behandlung sind in der Krankengeschichte enthalten. Dazu gehören unter anderem:
Sie haben das Recht, die Krankengeschichte einzusehen. Mit Vorteil lassen Sie sich diese von einem Arzt erklären. Des Weiteren können Sie alle selbst gemachten Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren früheren Krankheiten auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dieses Einsichtsrecht bleibt über Ihren Spitalaufenthalt hinaus bestehen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankheit oder Ihrem Unfall haben, steht Ihnen der Stationsarzt gerne zur Verfügung. Auf Wunsch vermittelt er Ihnen einen Termin mit dem Oberarzt oder dem Chefarzt. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Sie haben das Recht, alles zu erfahren, was Sie betrifft. Solche Gespräche können selbstverständlich ausser Hörweite Ihrer Mitpatienten geführt werden.
Der Arzt ist verpflichtet, Sie in verständlicher Art über Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Vor einem Eingriff werden Sie mit aller Sorgfalt auf die Operation bzw. Untersuchung vorbereitet. Die zuständigen Ärzte informieren Sie über den Ablauf und beantworten alle Ihre Fragen.
Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen werden grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung vorgenommen. Sie entscheiden, ob Sie operiert, bestrahlt oder mit einem Medikament behandelt werden wollen. Ausnahmen:
Bei Eingriffen, deren Verlauf nicht immer genau vorausgesehen werden kann, setzt der Arzt Ihr Einverständnis zu weiteren Massnahmen voraus.
Wenn Sie an der Notwendigkeit einer Behandlung zweifeln oder mit ihrer Art nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Sie haben die Möglichkeit, eine vorgeschlagene Behandlung abzulehnen. Für diesen Entscheid, wie auch für das Verlassen des Spitals gegen die Empfehlung des Arztes, tragen Sie selbst die Verantwortung. Der Arzt wird Sie auf mögliche Folgen Ihres Entscheids aufmerksam machen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Sie können eine schriftliche Erklärung abgeben, ob Sie gegebenenfalls lebensverlängernde Massnahmen oder die Vornahme einer Obduktion ablehnen. Für eine Organentnahme brauchen wir Ihr schriftliches Einverständnis und wenn möglich einen Organspendeausweis.
Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, haben Sie die Möglichkeit, sich zu beschweren. Am besten besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit der Stations- oder Pflegedienstleistung, mit dem Oberarzt oder mit dem Chefarzt, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. In schwerwiegenden Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Direktion des Spitals Oberengadin.
Um eine qualitativ hochstehende Behandlung und eine möglichst reibungslose administrative Abwicklung sicher zu stellen, halten wir verschiedene Daten rund um Ihren Spitalaufenthalt fest. Der Zugriff zu diesen Daten ist nur einem beschränkten Personenkreis möglich.
Ohne Ihre gegenteilige schriftliche Äusserung gehen wir davon aus, dass wir Ihre Patientendaten und eventuelle Unterlagen, soweit notwendig, an folgende Personen und Institutionen weitergeben dürfen:
Gemäss Bundesgesetzgebung müssen Spitäler gewisse Patientendaten wie Grunddaten zur Person, Informationen zu Diagnosen, Behandlungen und Aufenthaltsdauer für das Bundesamt für Statistik erheben. Diese Daten werden ohne Ihren Namen erfasst und anonymisiert weitergeleitet. Alle mit der Erhebung betrauten Personen müssen den Persönlichkeitsschutz respektieren und unterstehen der Schweigepflicht.