Am 8. Juli hat auf Einladung des Stiftungsrats der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) ein Behördentisch zur Zukunft des Spitals Oberengadin stattgefunden. Dreierdelegationen der Oberengadiner Gemeindeexekutiven haben die Ergebnisse der Abstimmungen über die Integration des Spitals ins Kantonsspital Graubünden (KSGR) analysiert und das weitere Vorgehen besprochen.
Als externer Moderator des Behördentisches wurde Guido Grütter beigezogen. Grütter ist Senior Berater des auf die Beratung von Institutionen der öffentlichen Hand spezialisierten Unternehmens Federas. Er ist ehemaliger Gemeindepräsident und Kantonsparlamentarier im Thurgau und verfügt über langjährige Führungserfahrung in verschiedenen Unternehmen.
Hoher Zeitdruck für Zwischenfinanzierung
Die bestehende Leistungsvereinbarung der Gemeinden mit der SGO, welche die Grundlage für den Betrieb des Spitals bildet, läuft am 31. Dezember 2025 aus. Um die Zahlungsfähigkeit und den weiteren Betrieb des Spitals über diesen Zeitpunkt hinaus zu gewährleisten, muss noch in diesem Jahr in allen Gemeinden eine Vorlage über eine neue Leistungsvereinbarung zur Abstimmung gebracht und von den Stimmberechtigten angenommen werden.
Grundlage für die neue Leistungsvereinbarung bilden das unveränderte heutige Leistungsangebot sowie die Kosten, die für die Erbringung dieser Leistungen und der dafür erforderlichen Investitionen anfallen und nicht durch Spitaltarife und Beiträge des Kantons gedeckt werden können.
Anhörung der Mitarbeitenden und der Gegnerschaft
In den Gemeindeabstimmungen vom Frühling wurde die erforderliche Einstimmigkeit für die beantragte Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden nicht erzielt. In der gemeinsamen Analyse kam zum Ausdruck, dass dieses Ergebnis offene Fragen und Bedenken widerspiegelt, welche die Abstimmungsvorlage nicht genügend zu beantworten vermochte. Gleichzeitig zeigte sich die grosse Mehrheit der Anwesenden überzeugt davon, dass die Bewältigung der bestehenden Herausforderungen nur gemeinsam mit dem KSGR möglich ist. Deshalb gehe es darum, die bestehenden Fragen, Bedenken und Anliegen aufzunehmen und mit Blick auf eine neue Vorlage zu klären. Mit diesem Ziel wird der Stiftungsrat in einem nächsten Schritt die Mitarbeitenden sowie die Gegnerinnen und Gegner der letzten Vorlage zu einer Anhörung einladen.
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