Besuchsverbot Spital Oberengadin und Pflegeheim Promulins ab 18. Januar 2021

Aufgrund der aktuellen Corona Situation im Oberengadin gilt ab 18.1.2021 ein Besuchsverbot im Spital Oberengadin und im Pflegeheim Promulins.

Spital Oberengadin 
Für das Spital Oberengadin gilt ab 18.1.2021 ein Besuchsverbot. Auch können im Moment Patienten nicht mehr auf den Notfall oder zu einer ambulanten Behandlung begleitet werden. 

Ausnahmen kann der diensthabende Kaderarzt gewähren bei:

-     sterbenden Patienten
-     vom Behandlungsteam zusätzlich angeforderte Bezugspersonen zur gezielten Unterstützung von (pflege-)bedürftigen Patientinnen und Patienten
-     Übersetzer oder Angehörige zur Übersetzung nach Terminvereinbarung
-     Begleitung durch Angehörige zu ambulanten Terminen von bedürftigen Patientinnen und Patienten

Kinder und Jugendliche
-     Bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Begleitung durch eine Bezugsperson ohne Rückfrage beim diensthabenden Kaderarzt möglich.

Promulins
Im Promulins wurde vom Gesundheitsamt ein Besuchsverbot ausgesprochen sowie Schnelltests für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Mitarbeitende im Promulins angeordnet. 

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