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Unsere Aufgabe und unser erklärtes Ziel ist es, die hochwertige Gesundheitsversorgung für die Region dauerhaft und wirtschaftlich nachhaltig sicherzustellen.
Zunehmende medizinische Spezialisierung, wachsende gesetzliche Anforderungen, steigende Kosten, nicht kostendeckende Tarife und der Fachkräftemangel stellen uns vor grosse Herausforderungen.
Um diese Herausforderungen zu meistern, haben wir 2024 einen umfassenden Transformationsprozess gestartet. Zwei Zukunftsoptionen standen zur Diskussion: die Eigenständigkeit mit tiefgreifenden Restrukturierungen oder eine Fusion mit dem Kantonsspital Graubünden, um Synergien zu nutzen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Die intensiven Abklärungen haben klar gezeigt: Die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden ist die beste Lösung, um dem Oberengadin und den angrenzenden Regionen dauerhaft und wirtschaftlich die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu sichern.
Die zwei vertieft geprüften Optionen in Überblick:
| Integration ins KSGR | Selbstständigkeit |
Beschreibung | Das KSGR bietet nach Integration des SOE die medizinischen Leistungen in Samedan an. Das KSGR mietet die dafür notwendige Spitalinfrastruktur in Samedan und betreibt dort einen Standort des KSGR. Die SGO überwacht die Einhaltung der Leistungsvereinbarung durch das KSGR und bleibt zuständig für die Alterszentren, die Spitex, die Beratungsstelle Alter und Gesundheit und die Immobilien. | Das SOE bleibt ein selbständiges Akutspital und Teil der SGO. Es verstärkt seine bestehenden Kooperationen mit den anderen Akutspitälern der Region und dem Kantonsspital Graubünden. Mit gezielten Optimierungen soll zudem die Auslastung erhöht und der Ressourceneinsatz noch besser auf die saisonalen Schwankungen abgestimmt werden. |
Politischer Einfluss | Über den SGO Stiftungsrat nehmen die Gemeinden weiterhin Einfluss auf Leistungsangebot und Finanzierung. Alle 11 Gemeinden bleiben im Stiftungsrat vertreten. | Einfluss der Gemeinden auf Spitalführung und Leistungsangebot bleiben unverändert. |
Medizinische Versorgung | Das medizinische Angebot ist in der Leistungsvereinbarung festgelegt und bleibt unverändert. Änderungen der Leistungsvereinbarung erfordern die Zustimmung der SGO. | Das medizinische Leistungsangebot bleibt vorerst unverändert. (Auch mit einem Verzicht auf ausgewählte, nicht kostendeckende Leistungen würde sich die finanzielle Lage nicht verbessern). Wie lange es im heutigen Umfang aufrecht erhalten bleiben kann, ist unbestimmt. |
Qualität | Durch die Integration profitiert das SOE von den spezialisierten Fachkräften des KSGR im medizinischen wie im administrativen Bereich. | Die hohen und weiter steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen und die Personalknappheit sind für kleine Spitäler im Alleingang kaum zu bewältigen. |
Finanzielle Auswirkungen | Grössere Marktmacht ermöglicht tiefere Einkaufspreise und höhere Tarife. Die Leistungsvereinbarung schafft finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden bei deutlich geringeren Beiträgen. | Drohende Illiquidität führt zu erheblich höheren Beiträgen der Gemeinden. |
Personal | Einzelne Stellen müssen neu ausgerichtet oder aufgehoben werden. Zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes und für die notwendige Stärkung der medizinischen Spezialisierung werden rund 20 neue Stellen geschaffen. | Ein Abbau bestehender Stellen ist nicht vorgesehen. Zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes und für die notwendige Stärkung der medizinischen Spezialisierung werden rund 20 neue Stellen geschaffen. |
Organisatorische Veränderungen | Das KSGR übernimmt die Leitung des Spitals und SOE wird im KSGR integriert. Die SGO passt ihre Organisation an die neuen Aufgaben an. Alle 11 Gemeinden bleiben im Stiftungsrat vertreten. | Die Organisation der SGO mit Stiftungsrat, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bleibt unverändert.
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Effizienz | Durch enge Zusammenarbeit lassen sich Synergien mit der Klinik Gut (medizinisches Leistungsangebot, Notfallvorhalteleistungen, Ausgleich von Schwankungen) und KSGR (ärztliche Vorhalteleistungen, Integration Administration und ICT, Digitalisierung) nutzen. | Die Führungssynergien Synergien zwischen den Betrieben der innerhalb SGO bleiben unverändert. Die Wettbewerbssituation gegenüber anderen Spitälern verschärft sich weiter. |
Detaillierte Informationen über die vertieft geprüften Varianten und die verschiedenen Szenarien sind im Schlussbericht «Welche Zukunft für das Spital Oberengadin?» und in den Abstimmungsbotschaften der Gemeinden zu finden.
Die Weiterführung der Selbstständigkeit mit dem bestehenden Leistungsangebot wurde in der Variante «Status quo+» detailliert untersucht.
Aufgrund der geringen Fallzahlen und der fehlenden Kooperationsmöglichkeiten ist die Weiterführung der Selbstständigkeit sowohl auf Grund der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität der medizinischen Leistungen nicht zweckmässig.
Die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden bietet demgegenüber eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Sie fördert Effizienz, Qualität und Digitalisierung und schafft finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden.
Diese Einschätzung wird vom zuständigen kantonalen Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit ausdrücklich geteilt.
Der Stiftungsrat hat sich nach intensiven, mehrstufigen und unvoreingenommenen Abklärungen für die Integration entschieden:
Bereits die Abklärungen im Hinblick auf den Nachtragskredit 2023 haben ergeben, dass eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation nur im Rahmen einer grundlegenden Transformation erzielt werden kann.
Mit diesem Ziel hat der Stiftungsrat zunächst eine eingehende Überprüfung der strategischen Ausrichtung und des Leistungsangebots des Spitals vorgenommen und Optimierungsmöglichkeiten geprüft. Diese zeigte, dass die erforderlichen Verbesserungen mit einer Reduktion des Leistungsangebots und betrieblichen Optimierungen nicht erreicht werden können.
In einem nächsten Schritt wurden vier Varianten entwickelt und geprüft, nämlich eine Weiterführung der Selbstständigkeit mit angepasster Strategie, die Übernahme der Klink Gut AG durch die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin, die Zusammenführung des Spitals Oberengadin und der Klinik Gut in einer gemeinsamen Tochtergesellschaft von Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin und Kantonsspital Graubünden, sowie die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden.
Für das Kantonsspital Graubünden kamen weder ein Verkauf der Klinik Gut AG noch die Bildung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zusammen mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin in Frage.
Die weiteren Abklärungen konzentrierten sich deshalb auf die Varianten Weiterführung der Selbstständigkeit und Integration ins Kantonsspital Graubünden.
Beide Varianten wurden im Detail ausgearbeitet, das medizinische Leistungsangebot bestimmt und die Ergebnisse auf Chancen und Risiken geprüft. Mitarbeitende, Behörden und Bevölkerung wurden im Juli, September und November 2024 über die Zwischenergebnisse dieser Arbeiten orientiert.
Diese umfangreichen Abklärungen bestätigten, dass die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden die beste Lösung ist, um dem Oberengadin und den angrenzenden Regionen dauerhaft und wirtschaftlich die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu sichern.
Die Integration sichert und verbessert die Versorgungsqualität dauerhaft. Alle bisherigen Leistungen werden weiterhin im Oberengadin angeboten.
Durch die Integration werden Zusammenarbeit und Austausch mit dem Kantonsspital Graubünden, Weiterbildung und Rekrutierung verbessert, die notwendige Spezialisierung ermöglicht, die Effizienz erhöht und die Digitalisierung vorangetrieben.
Geringe Fallzahlen, Rekrutierungsprobleme, fehlende Austauschmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote, Digitalisierungsbedarf und verschärfter Wettbewerb mit der Klinik Gut würden das Spital Oberengadin vor grosse Probleme stellen. Gleichzeitig wären erheblich höhere Gemeindebeiträge erforderlich.
Nein. Die Leistungsvereinbarung hält verbindlich fest, dass das KSGR alle bestehenden Leistungen weiterhin im Oberengadin anbietet.
Ja, die Notfallversorgung bleibt unverändert.
Die Versorgung wird nahtlos weitergeführt.
Alle bisherigen Leistungen werden weiterhin im Oberengadin erbracht.
Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Standorten Chur und Samedan haben die Patientinnen und Patienten Gewähr dafür, dass sie die bestmögliche Behandlung erhalten.
Durch optimierte Prozesse dürften die Wartezeiten verkürzt werden.
Nein, diese bleiben weiterhin eigenständig und in der Verantwortung der SGO.
Es ist vorgesehen, dass in Zusammenarbeit mit dem KSGR auch die Schaffung neuer Angebote geprüft werden kann.
Die Leistungsvereinbarung zwischen der SGO und dem KSGR legt die zu erbringenden Leistungen verbindlich fest.
Sie verpflichtet das KSGR, alle heute angebotenen Leistungen weiterhin im Oberengadin anzubieten.
Alle Veränderungen am Leistungsangebot und damit an der Leistungsvereinbarung müssen mit der SGO abgestimmt werden.
Alle elf Gemeinden werden auch künftig im Stiftungsrat der SGO vertreten sein. Dieser verantwortet die Leistungsvereinbarung mit dem KSGR und die Kontrolle der Einhaltung.
Dadurch bleibt der Einfluss der Gemeinden gewährleistet. Sie werden weiterhin dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung im Zentrum stehen.
Das KSGR führt umfassende Befragungen zur Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten durch. Nebst der KSGR-eigenen, detaillierten Befragung führt auch ein nationales Auswertungsinstitut eine Umfrage durch. Die Resultate zeigen, dass die Patientinnen und Patienten dem KSGR grosses Vertrauen entgegenbringen und mit dessen Leistung zufrieden sind.
Die Gemeindebeiträge aufgrund der Leistungsvereinbarung mit dem KSGR sind erheblich tiefer als die zu erwartenden Kosten bei Weiterführung der Selbstständigkeit:
Maximale Beiträge Gemeinden in Mio. CHF | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
Variante 1: Weiterführung Selbständigkeit | 11.40 | 11.40 | 11.40 | 11.40 | 11.40 |
Variante 2: Integration ins KSGR | 10.50 | 9.00 | 7.50 | 7.00 | 7.00 |
Differenz | 0.9 | 2.4 | 3.9 | 4.4 | 4.4 |
Die Leistungsvereinbarung zwischen SGO und KSGR sieht feste Gemeindebeiträge vor.
Feste Gemeindebeiträge erhält die SGO auch für den Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac, der Spitex sowie der Beratungsstelle Alter und Gesundheit.
Darüber hinaus wird ein Infrastruktur- und Verwaltungsbeitrag der Gemeinden an die SGO erforderlich sein, da die Kosten für Zinsen und Abschreibungen aus der Vermietung an das Spital nicht gedeckt werden können. Zu gegebener Zeit werden die Gemeinden über eine Wertberichtigung zu befinden haben.
Nein. Die Stossrichtung der kantonalen Spitalplanung ist klar, dazu hat sich auch der zuständige Regierungsrat Peter Peyer verschiedentlich geäussert: Es braucht viel mehr Zusammenarbeit.
Die Integration des SOE ins KSGR ist der konsequente und sinnvollste Schritt in diese Richtung.
Das bestätigt das zuständige kantonale Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit in seiner Stellungnahme zu unseren Anträgen: Die vorgeschlagene Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden bietet eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Sie fördert Effizienz, Qualität und Digitalisierung, was im Interesse des Kantons liegt. Aufgrund der geringen Fallzahlen und der fehlenden Kooperationsmöglichkeiten ist die Weiterführung der Selbstständigkeit mit dem bestehenden Leistungsangebot sowohl auf Grund der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität der medizinischen Leistungen nicht zweckmässig.
Dies wird ein Teil der Rekrutierungs- und Personalstrategie des KSGR sein. Attraktive Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden gegenüber heute deutliche Vorteile bieten. Die Integration eröffnet Zugang zu Weiterbildungsangeboten und Spezialisierungen des Kantonsspitals Graubünden (KSGR).
Das Problem betrifft das gesamte Schweizer Gesundheitssystem. Es löst sich auch durch die Integration nicht in Luft auf. Aber nur die Integration schafft die Voraussetzungen, um es zu meistern.
Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten. Je nach Gemeindeverfassung entscheiden sie an den Gemeindeversammlungen oder an der Urne.
Schlussbericht, Botschaft und Leistungsvereinbarung können auf der Webseite der SGO heruntergeladen werden.
Es müsste eine neue Lösung für die Zukunft des Spitals Oberengadin erarbeitet werden. Ein «Weiter wie bisher» kann es aber nicht geben.
Die finanzielle Stabilität des Spitals ist stark gefährdet und könnte nur durch erheblich höhere Gemeindebeiträge gewährleistet werden.
Aber egal wie stark die Gemeindebeiträge erhöht werden: Die zu geringen Fallzahlen, die Verschärfung des Wettbewerbs mit der Klinik Gut und mangelnde Kooperationsmöglichkeiten mit dem KSGR werden die Qualität der medizinischen Leistungen gefährden.
Das zuständige kantonale Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit fasst bestätigt dies in seiner Stellungnahme: Aufgrund der geringen Fallzahlen und der fehlenden Kooperationsmöglichkeiten ist die Weiterführung der Selbstständigkeit mit dem bestehenden Leistungsangebot sowohl auf Grund der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität der medizinischen Leistungen nicht zweckmässig.
19.03.2025, 19.00 Uhr - Öffentliche Informationsveranstaltung, Turnhalle Zuoz
25.03.2025, 19.00 Uhr - Podiumsdiskussion Gammeter Media AG, Rondo Pontresina
Gemeindeversammlungen
03.04.2025 - Gemeinde Samedan
04.04.2025 - Gemeinde La Punt Chamues-ch
08.04.2025 - Gemeinde Pontresina
09.04.2025 - Gemeinde S-chanf
10.04.2025 - Gemeinde Silvaplana
14.04.2025 - Gemeinde Celerina
16.04.2025 - Gemeinde Bever
24.04.2025 - Gemeinde Sils
28.04.2025 - Gemeinde Madulain
30.04.2025 - Gemeinde Zuoz
Urnenabstimmungen
06.04.2025 - Gemeinde St. Moritz
28.04.2025 - Gemeinde S-chanf
18.05.2025 - Gemeinde Samedan
18.05.2025 - Gemeinde Pontresina