Leistungsvereinbarung 2026/2027

Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin

Via Nouva 3, 7503 Samedan

Tel: 081 851 89 86
E-Mail: kommunikation@spital.net

Wichtige Termine

Gemeindeversammlungen

04.11.2025
Bever – Celerina – La Punt – Madulain – Pontresina – Samedan – S-chanf – Sils – Silvaplana – Zuoz

 

Urnenabstimmungen

14.12.2025
Pontresina – Samedan – S-chanf – St. Moritz

 

Gesundheitsversorgung sichern – Zukunft offenhalten

Das Spital Oberengadin gewährleistet die medizinische Grundversorgung für Einheimische und Gäste.

Grundlage dafür ist die Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion Oberengadin und der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin. Diese Leistungsvereinbarung läuft Ende 2025 aus.

Damit das Spital Oberengadin sein bisheriges Leistungsangebot weiterführen kann, braucht es eine neue Leistungsvereinbarung.

Der Stiftungsrat und die Gemeinden beantragen den Stimmberechtigten eine befristete Leistungsvereinbarung. Diese sichert die Finanzierung für den Weiterbetrieb des Spitals in den Jahren 2026 und 2027, damit in dieser Zeit eine langfristig tragfähige Lösung für die Zukunft des Spitals erarbeitet werden kann.

 

Antworten auf die häufigsten Fragen

  • Was ist Inhalt der Leistungsvereinbarung?

    Die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin verpflichtet sich, das bestehende Angebot des Spitals Oberengadin weiterzuführen.

    Die elf Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion Oberengadin verpflichten sich, die Finanzierung des Betriebs sicherzustellen. Sie sprechen dafür einen Kreditrahmen von 50.8 Millionen Franken für zwei Jahre (Maximalbetrag, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand):

    2026: 27.8 Mio. Franken

      – 15 Mio. Franken zur Deckung des Betriebsdefizits

      – 5 Mio. Franken für betriebsnotwendige Ersatz- und Unterhaltsinvestitionen

      – 7.8 Mio. Franken zur Rückzahlung Darlehen Kanton

    2027: 23 Mio. Franken

      – 16 Mio. Franken zur Deckung des Betriebsdefizits

      – 5 Mio. Franken für Ersatz- und Unterhaltsinvestitionen

      – 2 Mio. Franken Schuldentilgung an die Graubündner Kantonalbank

    Die Beiträge werden nach dem Regionenschlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt:

    Gemeinde

    Regionenschlüssel 2025

    Beiträge 2026 und 2027

    Total Beiträge 2026 und 2027

    Sils i.E./Segl

    3.41 %

    CHF 947’980 und CHF 784’300

    CHF 1'732’280

    Silvaplana

    6.87 %

    CHF 1′909′860 und CHF 1'580’100

    CHF 3’489’960

    St. Moritz

    39.34 %

    CHF 10′936′520 und CHF 9'048’200

    CHF 19’984’720

    Celerina

    10.90 %

    CHF 3′030′200 und CHF 2'507’000

    CHF 5’537’200

    Pontresina

    10.80 %

    CHF 3′002′400 und CHF 2'484’000

    CHF 5’486’400

    Samedan

    12.51 %

    CHF 3'477'780 und CHF 2'877'300

    CHF 6'355’080

    Bever

    2.69 %

    CHF 747′820 und CHF 618'700

    CHF1’366’520

    La PuntChamues-ch

    3.96 %

    CHF 1′100′880 und CHF 910'800

    CHF 2’011’680

    Madulain

    0.88 %

    CHF 244′640 und CHF 202'400

    CHF 447’040

    Zuoz

    5.74 %

    CHF 1′595′720 und CHF 1'320'200

    CHF 2’915’920

    S-chanf

    2.90 %

    CHF 806′200 und CHF 667′000

    CHF 1'473’200

    Total

    100 %

    CHF 27.8 Mio. und CHF 23 Mio.

    CHF 50.8 Mio.

     

  • Warum braucht es die neue Leistungsvereinbarung?

    Die Einnahmen aus dem Spitalbetrieb und den Beiträgen des Kantons reichen bei weitem nicht aus, um die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt des Spitals zu decken.

    Deshalb verlangen die Darlehensgeber eine Defizitfinanzierung und Investitionsbeiträge  für den Betrieb des Spitals. Ohne diese Beiträge werden die Darlehen über CHF 39.5 Mio. per Ende 2025 fällig.

    Als Grundlage für diese Beiträge braucht es eine Leistungsvereinbarung zwischen den Gemeinden und der Stiftung.

    Die bestehende Leistungsvereinbarung läuft per 31. Dezember 2025 aus. Damit die Gemeindebeiträge weiterhin geleistet werden können, braucht es eine neue Leistungsvereinbarung.

    Nur so können die Zahlungsfähigkeit und der weitere Betrieb des Spitals gewährleistet werden.

  • Was geschieht, wenn alle Gemeinden zustimmen?

    Wenn die Stimmberechtigten der neuen Leistungsvereinbarung zustimmen, wird das Spital Oberengadin in den Jahren 2026 und 2027 mit dem bisherigen Leistungsangebot weitergeführt. Die Arbeitsplätze bleiben erhalten.

    Die Leistungen des Spitals werden wie bisher durch die Spitaltarife sowie die Beiträge des Kantons und der Gemeinden finanziert. Die Gemeindebeiträge betragen maximal 27.8 Millionen Franken im Jahr 2026 und maximal 23 Millionen Franken im Jahr 2027. Sie werden nach dem Regionenschlüssel unter den Gemeinden aufgeteilt. 

    Die Alterszentren, die Spitex sowie die Beratungsstelle Alter und Gesundheit bleiben Teil der SGO.

    Der Stiftungsrat nutzt diese zwei Jahre, um mit den Gemeinden eine langfristige Lösung ab 2028 zu erarbeiten. Diese Lösung wird wiederum den Stimmberechtigten aller Gemeinden zur Abstimmung vorgelegt.

  • Was passiert bei einem Nein zur neuen Leistungsvereinbarung?

    Wenn die Stimmberechtigten in nur einer Gemeinde Nein stimmen, läuft die bestehende Leistungsvereinbarung ersatzlos aus.

    Dann fehlt für die Gemeinden ab Anfang 2026 die notwendige Grundlage zur Leistung von Betriebsbeiträgen.

    Die Darlehen über CHF 39.5 Mio. werden fällig und die SGO wird zahlungsunfähig.

    Der Stiftungsrat müsste die Aufsichtsbehörde auffordern, die Nachlassstundung oder den Konkurs zu beantragen.

    Weil die finanziellen Mittel für die Durchführung eines Nachlassverfahrens mit Fortführung des Spitals fehlen und auch das Konkursamt den Betrieb nicht weiterführen muss, müsste das Spital mit hoher Wahrscheinlichkeit im Frühling 2026 geschlossen werden.

    Eine Überbrückungsfinanzierung oder andere Massnahmen zur Rettung des Spitals hat der Kanton ausdrücklich ausgeschlossen.

    Vom Konkurs der SGO als Betreiberin betroffen wären auch die Alterszentren, die Spitex und die Beratungsstelle Alter und Gesundheit. Die Gemeinden sind zwar gesetzlich zu deren Weiterführung verpflichtet. Dafür müssten sie aus der Stiftung herausgelöst und von den Gemeinden separat finanziert werden.

  • Warum braucht es so hohe Gemeindebeiträge?

    Aufgrund der Entwicklungen im vergangenen und im laufenden Jahr muss ausgegangen werden, dass zur Deckung der Betriebsdefizite (inklusive Reserve) Gemeindebeiträge von 15 Millionen Franken im Jahr 2026 und von 16 Millionen Franken im Jahr 2027 notwendig sind.

    Damit das bestehende Darlehen von 31.7 Millionen Franken weitergeführt wird, verlangt die Graubündner Kantonalbank, dass das Betriebsdefizit vollumfänglich durch Gemeindebeiträge abgedeckt wird. Zudem muss dieses Darlehen ab dem Jahr 2027 in jährlichen Raten von 2 Millionen Franken zurückbezahlt werden.

    Bereits im Jahr 2026 muss das Darlehen des Kantons Graubünden von 7.8 Millionen Franken vollständig zurückbezahlt werden.

    Zusätzlich sind in beiden Jahren Beiträge von je 5 Millionen Franken für betriebsnotwendige Ersatz- und Unterhaltsinvestitionen notwendig:

    • Spital- und Medizinaltechnik
    • Elektro-Trafostation und -Hauptverteilung
    • Wärme-, Warmwasser- und Dampfversorgung
    • vollständige statische Erdbebenertüchtigung des Spitalgebäudes
    • Betten- und Personenlifte
    • Sanierungen in den Personalunterkünften

    Zur Deckung dieser Kosten braucht es einen Rahmenkredit von 27.8 Millionen Franken für das Jahr 2026 und von 23 Millionen Franken für 2027.

    Dieser Gesamtbetrag wird nach dem Regionenschlüssel auf die Gemeinden aufteilt.

    Gemeinde

    Regionenschlüssel 2025

    Beiträge 2026 und 2027

    Total Beiträge 2026 und 2027

    Sils i.E./Segl

    3.41 %

    CHF 947’980 und CHF 784’300

    CHF 1'732’280

    Silvaplana

    6.87 %

    CHF 1′909′860 und CHF 1'580’100

    CHF 3’489’960

    St. Moritz

    39.34 %

    CHF 10′936′520 und CHF 9'048’200

    CHF 19’984’720

    Celerina

    10.90 %

    CHF 3′030′200 und CHF 2'507’000

    CHF 5’537’200

    Pontresina

    10.80 %

    CHF 3′002′400 und CHF 2'484’000

    CHF 5’486’400

    Samedan

    12.51 %

    CHF 3'477'780 und CHF 2'877'300

    CHF 6'355’080

    Bever

    2.69 %

    CHF 747′820 und CHF 618'700

    CHF1’366’520

    La PuntChamues-ch

    3.96 %

    CHF 1′100′880 und CHF 910'800

    CHF 2’011’680

    Madulain

    0.88 %

    CHF 244′640 und CHF 202'400

    CHF 447’040

    Zuoz

    5.74 %

    CHF 1′595′720 und CHF 1'320'200

    CHF 2’915’920

    S-chanf

    2.90 %

    CHF 806′200 und CHF 667′000

    CHF 1'473’200

    Total

    100 %

    CHF 27.8 Mio. und CHF 23 Mio.

    CHF 50.8 Mio.

  • Wie geht es weiter?

    Die Exekutiven der elf Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion entscheiden über ihre Anträge an die Stimmberechtigten.

    Der Gemeinderat von St. Moritz beschliesst seine Empfehlung am 29. Oktober.

    Den abschliessenden Entscheid fällen die Stimmberechtigten je nach Gemeindeverfassung an den Gemeindeversammlungen vom 4. November oder am 14. Dezember an der Urne.

    Wenn die Stimmberechtigten der neuen Leistungsvereinbarung zustimmen, wird das Spital Oberengadin in den Jahren 2026 und 2027 mit dem bisherigen Leistungsangebot weitergeführt.

    Der Stiftungsrat nutzt diese zwei Jahre, um mit den Gemeinden eine langfristige Lösung ab 2028 zu erarbeiten.

    Wenn auch nur eine Gemeinde die neue Leistungsvereinbarung ablehnt, ist der Weiterbetrieb des Spitals spätestens ab Frühling 2026 gefährdet.

Wichtige Termine

Gemeindeversammlungen

04.11.2025
Bever – Celerina – La Punt – Madulain – Pontresina – Samedan – S-chanf – Sils – Silvaplana – Zuoz

 

Urnenabstimmungen

14.12.2025
Pontresina – Samedan – S-chanf – St. Moritz