SGO-Transformation

Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin

Via Nouva 3, 7503 Samedan

Tel: 081 851 89 86
E-Mail: kommunikation@spital.net

Wichtige Termine

19.03.2025, 19.00 Uhr - Öffentliche Informationsveranstaltung, Turnhalle Zuoz

25.03.2025, 19.00 Uhr - Podiumsdiskussion Gammeter Media AG, Rondo Pontresina

 

Gemeindeversammlungen

03.04.2025 -  Gemeinde Samedan

04.04.2025 -  Gemeinde La Punt Chamues-ch

08.04.2025 -  Gemeinde Pontresina

09.04.2025 -  Gemeinde S-chanf

10.04.2025 -  Gemeinde Silvaplana

14.04.2025 -  Gemeinde Celerina

16.04.2025 -  Gemeinde Bever

24.04.2025 -  Gemeinde Sils

28.04.2025 -  Gemeinde Madulain

30.04.2025 -  Gemeinde Zuoz

 

Urnenabstimmungen

06.04.2025 -  Gemeinde St. Moritz

28.04.2025 -  Gemeinde S-chanf

18.05.2025 -  Gemeinde Samedan

18.05.2025 -  Gemeinde Pontresina

 

Zukunft gestalten - für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung im Oberengadin

Unsere Aufgabe und unser erklärtes Ziel ist es, die hochwertige Gesundheitsversorgung für die Region dauerhaft und wirtschaftlich nachhaltig sicherzustellen.

Zunehmende medizinische Spezialisierung, wachsende gesetzliche Anforderungen, steigende Kosten, nicht kostendeckende Tarife und der Fachkräftemangel stellen uns vor grosse Herausforderungen.

Um diese Herausforderungen zu meistern, haben wir 2024 einen umfassenden Transformationsprozess gestartet. Zwei Zukunftsoptionen standen zur Diskussion: die Eigenständigkeit mit tiefgreifenden Restrukturierungen oder eine Fusion mit dem Kantonsspital Graubünden, um Synergien zu nutzen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.

Die intensiven Abklärungen haben klar gezeigt: Die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden ist die beste Lösung, um dem Oberengadin und den angrenzenden Regionen dauerhaft und wirtschaftlich die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu sichern.

Die zwei vertieft geprüften Optionen in Überblick:

 

Integration ins KSGR
(Projekt Albula)

Selbstständigkeit
(Status quo +)

Beschreibung

Das KSGR bietet nach Integration des SOE die medizinischen Leistungen in Samedan an. Das KSGR mietet die dafür notwendige Spitalinfrastruktur in Samedan und betreibt dort einen Standort des KSGR.

Die SGO überwacht die Einhaltung der Leistungsvereinbarung durch das KSGR und bleibt zuständig für die Alterszentren, die Spitex, die Beratungsstelle Alter und Gesundheit und die Immobilien.

Das SOE bleibt ein selbständiges Akutspital und Teil der SGO. Es verstärkt seine bestehenden Kooperationen mit den anderen Akutspitälern der Region und dem Kantonsspital Graubünden. Mit gezielten Optimierungen soll zudem die Auslastung erhöht und der Ressourceneinsatz noch besser auf die saisonalen Schwankungen abgestimmt werden.

Politischer Einfluss

Über den SGO Stiftungsrat nehmen die Gemeinden weiterhin Einfluss auf Leistungsangebot und Finanzierung. Alle 11 Gemeinden bleiben im Stiftungsrat vertreten.

Einfluss der Gemeinden auf

Spitalführung und Leistungsangebot bleiben unverändert.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Angebot ist in der Leistungsvereinbarung festgelegt und bleibt unverändert. Änderungen der Leistungsvereinbarung erfordern die Zustimmung der SGO.

Das medizinische Leistungsangebot bleibt vorerst unverändert. (Auch mit einem Verzicht auf ausgewählte, nicht kostendeckende Leistungen würde sich die finanzielle Lage nicht verbessern). Wie lange es im heutigen Umfang aufrecht erhalten bleiben kann, ist unbestimmt.

Qualität

Durch die Integration profitiert das SOE von den spezialisierten Fachkräften des KSGR im medizinischen wie im administrativen Bereich.

Die hohen und weiter steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen und die Personalknappheit sind für kleine Spitäler im Alleingang kaum zu bewältigen.

Finanzielle Auswirkungen

Grössere Marktmacht ermöglicht tiefere Einkaufspreise und höhere Tarife. Die Leistungsvereinbarung schafft finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden bei deutlich geringeren Beiträgen.

Drohende Illiquidität führt zu

erheblich höheren Beiträgen der Gemeinden.

Personal

Einzelne Stellen müssen neu ausgerichtet oder aufgehoben werden. Zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes und für die notwendige Stärkung der medizinischen Spezialisierung werden rund 20 neue Stellen geschaffen.

Ein Abbau bestehender Stellen ist nicht vorgesehen. Zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes und für die notwendige Stärkung der medizinischen Spezialisierung werden rund 20 neue Stellen geschaffen.

Organisatorische Veränderungen

Das KSGR übernimmt die Leitung des Spitals und SOE wird im KSGR integriert. Die SGO passt ihre Organisation an die neuen Aufgaben an. Alle 11 Gemeinden bleiben im Stiftungsrat vertreten.

Die Organisation der SGO mit Stiftungsrat, Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bleibt unverändert.

 

Effizienz

Durch enge Zusammenarbeit lassen sich Synergien mit der Klinik Gut (medizinisches Leistungsangebot, Notfallvorhalteleistungen, Ausgleich von Schwankungen) und KSGR (ärztliche Vorhalteleistungen, Integration Administration und ICT, Digitalisierung) nutzen.

Die Führungssynergien Synergien zwischen den Betrieben der innerhalb SGO bleiben unverändert. Die Wettbewerbssituation gegenüber anderen Spitälern verschärft sich weiter.

Detaillierte Informationen über die vertieft geprüften Varianten und die verschiedenen Szenarien sind im Schlussbericht «Welche Zukunft für das Spital Oberengadin?»  und in den Abstimmungsbotschaften der Gemeinden zu finden.

Antworten auf die häufigsten Fragen

  • Warum soll die Selbstständigkeit des Spitals Oberengadin aufgegeben werden? Wurde diese Variante genügend geprüft?

    Die Weiterführung der Selbstständigkeit mit dem bestehenden Leistungsangebot wurde in der Variante «Status quo+» detailliert untersucht.

    Aufgrund der geringen Fallzahlen und der fehlenden Kooperationsmöglichkeiten ist die Weiterführung der Selbstständigkeit sowohl auf Grund der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität der medizinischen Leistungen nicht zweckmässig.

    Die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden bietet demgegenüber eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Sie fördert Effizienz, Qualität und Digitalisierung und schafft finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinden.

    Diese Einschätzung wird vom zuständigen kantonalen Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit ausdrücklich geteilt.
     

  • Wie wurde der Antrag für die Integration vorbereitet?

    Der Stiftungsrat hat sich nach intensiven, mehrstufigen und unvoreingenommenen Abklärungen für die Integration entschieden:

    Bereits die Abklärungen im Hinblick auf den Nachtragskredit 2023 haben ergeben, dass eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation nur im Rahmen einer grundlegenden Transformation erzielt werden kann.

    Mit diesem Ziel hat der Stiftungsrat zunächst eine eingehende Überprüfung der strategischen Ausrichtung und des Leistungsangebots des Spitals vorgenommen und Optimierungsmöglichkeiten geprüft. Diese zeigte, dass die erforderlichen Verbesserungen mit einer Reduktion des Leistungsangebots und betrieblichen Optimierungen nicht erreicht werden können.

    In einem nächsten Schritt wurden vier Varianten entwickelt und geprüft, nämlich eine Weiterführung der Selbstständigkeit mit angepasster Strategie, die Übernahme der Klink Gut AG durch die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin, die Zusammenführung des Spitals Oberengadin und der Klinik Gut in einer gemeinsamen Tochtergesellschaft von Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin und Kantonsspital Graubünden, sowie die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden.

    Für das Kantonsspital Graubünden kamen weder ein Verkauf der Klinik Gut AG noch die Bildung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zusammen mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin in Frage.

    Die weiteren Abklärungen konzentrierten sich deshalb auf die Varianten Weiterführung der Selbstständigkeit und Integration ins Kantonsspital Graubünden.

    Beide Varianten wurden im Detail ausgearbeitet, das medizinische Leistungsangebot bestimmt und die Ergebnisse auf Chancen und Risiken geprüft. Mitarbeitende, Behörden und Bevölkerung wurden im Juli, September und November 2024 über die Zwischenergebnisse dieser Arbeiten orientiert.

    Diese umfangreichen Abklärungen bestätigten, dass die Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden die beste Lösung ist, um dem Oberengadin und den angrenzenden Regionen dauerhaft und wirtschaftlich die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu sichern.
     

  • Wie wird die Qualität der medizinischen Versorgung durch die Integration beeinflusst?

    Die Integration sichert und verbessert die Versorgungsqualität dauerhaft. Alle bisherigen Leistungen werden weiterhin im Oberengadin angeboten.

    Durch die Integration werden Zusammenarbeit und Austausch mit dem Kantonsspital Graubünden, Weiterbildung und Rekrutierung verbessert, die notwendige Spezialisierung ermöglicht, die Effizienz erhöht und die Digitalisierung vorangetrieben.
     

  • Wieso wird die Qualität der medizinischen Versorgung bei Beibehaltung der Selbstständigkeit beeinträchtigt?

    Geringe Fallzahlen, Rekrutierungsprobleme, fehlende Austauschmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote, Digitalisierungsbedarf und verschärfter Wettbewerb mit der Klinik Gut würden das Spital Oberengadin vor grosse Probleme stellen. Gleichzeitig wären erheblich höhere Gemeindebeiträge erforderlich.
     

  • Werden Leistungen von Samedan nach Chur verlagert?

    Nein. Die Leistungsvereinbarung hält verbindlich fest, dass das KSGR alle bestehenden Leistungen weiterhin im Oberengadin anbietet.
     

  • Bleibt die Notfallversorgung rund um die Uhr in der Region gesichert?

    Ja, die Notfallversorgung bleibt unverändert.

  • Wie wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung während der Übergangsphase gesichert?

    Die Versorgung wird nahtlos weitergeführt.

  • Werden Patienten weiterhin in Samedan behandelt oder häufiger nach Chur überwiesen?

    Alle bisherigen Leistungen werden weiterhin im Oberengadin erbracht.

    Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Standorten Chur und Samedan haben die Patientinnen und Patienten Gewähr dafür, dass sie die bestmögliche Behandlung erhalten.

  • Gibt es Änderungen bei den Wartezeiten für ambulante und stationäre Behandlungen?

    Durch optimierte Prozesse dürften die Wartezeiten verkürzt werden.

  • Hat die Integration Auswirkungen auf andere regionale Einrichtungen wie die Alterszentren?

    Nein, diese bleiben weiterhin eigenständig und in der Verantwortung der SGO.

  • Werden neue medizinische Angebote geschaffen, die derzeit fehlen?

    Es ist vorgesehen, dass in Zusammenarbeit mit dem KSGR auch die Schaffung neuer Angebote geprüft werden kann.

  • Wie wird sichergestellt, dass keine Leistungskürzungen erfolgen? Wie wird garantiert, dass das Spital Samedan bestehen bleibt? Wie wird sichergestellt, dass das Spital Samedan nicht schrittweise verkleinert wird? Wie wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung weiterhin im Zentrum stehen?

    Die Leistungsvereinbarung zwischen der SGO und dem KSGR legt die zu erbringenden Leistungen verbindlich fest.

    Sie verpflichtet das KSGR, alle heute angebotenen Leistungen weiterhin im Oberengadin anzubieten.

    Alle Veränderungen am Leistungsangebot und damit an der Leistungsvereinbarung müssen mit der SGO abgestimmt werden.

    Alle elf Gemeinden werden auch künftig im Stiftungsrat der SGO vertreten sein. Dieser verantwortet die Leistungsvereinbarung mit dem KSGR und die Kontrolle der Einhaltung.

    Dadurch bleibt der Einfluss der Gemeinden gewährleistet. Sie werden weiterhin dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung im Zentrum stehen.

  • Wie wird die Zufriedenheit der Patienten nach der Integration überwacht? Werden Patientenstimmen in die weitere Planung und Entwicklung einbezogen?

    Das KSGR führt umfassende Befragungen zur Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten durch. Nebst der KSGR-eigenen, detaillierten Befragung führt auch ein nationales Auswertungsinstitut eine Umfrage durch. Die Resultate zeigen, dass die Patientinnen und Patienten dem KSGR grosses Vertrauen entgegenbringen und mit dessen Leistung zufrieden sind.

  • Wird die Integration langfristig Kosten sparen oder erhöhen?

    Die Gemeindebeiträge aufgrund der Leistungsvereinbarung mit dem KSGR sind erheblich tiefer als die zu erwartenden Kosten bei Weiterführung der Selbstständigkeit:

    Maximale Beiträge Gemeinden in Mio. CHF

    2026

    2027

    2028

    2029

    2030

    Variante 1: Weiterführung Selbständigkeit

    11.40

    11.40

    11.40

    11.40

    11.40

    Variante 2: Integration ins KSGR

    10.50

    9.00

    7.50

    7.00

    7.00

    Differenz

    0.9

    2.4

    3.9

    4.4

    4.4

  • Wie werden die Gemeindebeiträge gesichert? Wie wird die wirtschaftliche Stabilität der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin gesichert?

    Die Leistungsvereinbarung zwischen SGO und KSGR sieht feste Gemeindebeiträge vor.

    Feste Gemeindebeiträge erhält die SGO auch für den Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac, der Spitex sowie der Beratungsstelle Alter und Gesundheit.

    Darüber hinaus wird ein Infrastruktur- und Verwaltungsbeitrag der Gemeinden an die SGO erforderlich sein, da die Kosten für Zinsen und Abschreibungen aus der Vermietung an das Spital nicht gedeckt werden können. Zu gegebener Zeit werden die Gemeinden über eine Wertberichtigung zu befinden haben.

  • Wäre es nicht sinnvoller, die neue Spitalplanung des Kantons abzuwarten und dann über die Zukunft des Spitals Oberengadin zu entscheiden?

    Nein. Die Stossrichtung der kantonalen Spitalplanung ist klar, dazu hat sich auch der zuständige Regierungsrat Peter Peyer verschiedentlich geäussert: Es braucht viel mehr Zusammenarbeit.

    Die Integration des SOE ins KSGR ist der konsequente und sinnvollste Schritt in diese Richtung.

    Das bestätigt das zuständige kantonale Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit in seiner Stellungnahme zu unseren Anträgen: Die vorgeschlagene Integration des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden bietet eine solide Grundlage für die langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Sie fördert Effizienz, Qualität und Digitalisierung, was im Interesse des Kantons liegt. Aufgrund der geringen Fallzahlen und der fehlenden Kooperationsmöglichkeiten ist die Weiterführung der Selbstständigkeit mit dem bestehenden Leistungsangebot sowohl auf Grund der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität der medizinischen Leistungen nicht zweckmässig.

  • Gibt es eine Strategie, um junge Fachkräfte und Ärzte in die Region zu ziehen?

    Dies wird ein Teil der Rekrutierungs- und Personalstrategie des KSGR sein. Attraktive Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten werden gegenüber heute deutliche Vorteile bieten. Die Integration eröffnet Zugang zu Weiterbildungsangeboten und Spezialisierungen des Kantonsspitals Graubünden (KSGR).

  • Wird die Integration das Problem des Fachkräftemangels lösen?

    Das Problem betrifft das gesamte Schweizer Gesundheitssystem. Es löst sich auch durch die Integration nicht in Luft auf. Aber nur die Integration schafft die Voraussetzungen, um es zu meistern.

  • Kann die Bevölkerung mitentscheiden?

     

    Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten. Je nach Gemeindeverfassung entscheiden sie an den Gemeindeversammlungen oder an der Urne.

    Schlussbericht, Botschaft und Leistungsvereinbarung können auf der Webseite der SGO heruntergeladen werden.

  • Was geschieht, wenn die Bevölkerung die Integration ins KSGR ablehnt?

    Es müsste eine neue Lösung für die Zukunft des Spitals Oberengadin erarbeitet werden. Ein «Weiter wie bisher» kann es aber nicht geben.

    Die finanzielle Stabilität des Spitals ist stark gefährdet und könnte nur durch erheblich höhere Gemeindebeiträge gewährleistet werden.

    Aber egal wie stark die Gemeindebeiträge erhöht werden: Die zu geringen Fallzahlen, die Verschärfung des Wettbewerbs mit der Klinik Gut und mangelnde Kooperationsmöglichkeiten mit dem KSGR werden die Qualität der medizinischen Leistungen gefährden.

    Das zuständige kantonale Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit fasst bestätigt dies in seiner Stellungnahme: Aufgrund der geringen Fallzahlen und der fehlenden Kooperationsmöglichkeiten ist die Weiterführung der Selbstständigkeit mit dem bestehenden Leistungsangebot sowohl auf Grund der Wirtschaftlichkeit als auch der Qualität der medizinischen Leistungen nicht zweckmässig.

Wichtige Termine

19.03.2025, 19.00 Uhr - Öffentliche Informationsveranstaltung, Turnhalle Zuoz

25.03.2025, 19.00 Uhr - Podiumsdiskussion Gammeter Media AG, Rondo Pontresina

 

Gemeindeversammlungen

03.04.2025 -  Gemeinde Samedan

04.04.2025 -  Gemeinde La Punt Chamues-ch

08.04.2025 -  Gemeinde Pontresina

09.04.2025 -  Gemeinde S-chanf

10.04.2025 -  Gemeinde Silvaplana

14.04.2025 -  Gemeinde Celerina

16.04.2025 -  Gemeinde Bever

24.04.2025 -  Gemeinde Sils

28.04.2025 -  Gemeinde Madulain

30.04.2025 -  Gemeinde Zuoz

 

Urnenabstimmungen

06.04.2025 -  Gemeinde St. Moritz

28.04.2025 -  Gemeinde S-chanf

18.05.2025 -  Gemeinde Samedan

18.05.2025 -  Gemeinde Pontresina