Neue Besuchsregelungen ab 13. September 2021

Die Betriebe der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (Spital Oberengadin, Pflegeheim Promulins und Spitex Oberengadin) halten sich strikt an die Vorgaben des Bundesrates bzw. des Kantons Graubünden / des Gesundheitsamts. Gemäss dem Entscheid der Bündner Regierung gelten ab Montag, 13. September 2021 folgende Regelungen:

Spital Oberengadin

  • Für alle externen Personen ab 16 Jahren (Besuchende, Angehörige, Lieferanten etc. ) gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Das gültige Zertifikat muss beim Eingang vorgewiesen werden. Bitte bringen Sie Ihr Zertifikat mit.
  • Bei regelmässiger Teilnahme an Betriebstests des jeweiligen Arbeitgebers (mind. 2 x pro Woche) ist das negative Ergebnis per SMS einem Zertifikat "getestet" gleichgestellt.
  • Für Schnelltests im Testcenter Südbünden ist ein Online-Termin notwendig. Bitte beachten Sie die regulären Öffnungszeiten unseres Testcenters.
  • Es gelten weiterhin die Hygieneregeln (Händedesinfektion, Maskenpflicht, Abstand), Sie erhalten eine chirurgische Maske beim Eingang.

Ausnahmen:

  • Begleitpersonen von unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten benötigen bei Sprechstunden und im Notfall sowie bei der Begleitung von Kindern bis zum 16. Geburtstag kein Zertifikat. Pro Patientin / pro Patient ist nur eine Begleitperson zugelassen.
  • Für Begleitpersonen aller anderen Patientinnen und Patienten gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Pro Patientin / pro Patient ist nur eine Begleitperson zugelassen.

Patientinnen und Patienten sind von der Zertifikatspflicht ausgenommen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

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