Rechte und Pflichten

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Patientenaufnahme

Tel. +41 81 851 81 11
patientenaufnahme@spital.net

Ihre Rechte und unsere Pflichten

Schweigepflicht, Ärztliche Auskunft, Datenschutz und Sorgfaltspflicht – Hier finden Sie alle Informationen zu Ihren Rechten und unseren Pflichten.

  • Welche Aufgabe erfüllen Ärzte?

    • Sorgfältige Behandlung: Ärzte sind zuständig für eine sorgfältige Behandlung und persönliche Betreuung, die Ihrer Krankheit oder Ihrem Unfall angemessen ist
    • Aufklärung: Es ist ihre Pflicht, Sie in verständlicher Art über Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe und die damit verbundenen wesentlichen Risiken aufzuklären
    • Verantwortung: Die oberste Verantwortung für Ihre Behandlung trägt der Chefarzt. Der Abteilungsarzt übernimmt die Aufnahmeuntersuchung und organisiert die Behandlung. Beraten wird der Abteilungsarzt durch den Oberarzt, der Sie in der Regel wöchentlich, bei Bedarf auch häufiger, besucht. Der Chefarzt bzw. Co-Chefarzt überwacht die Tätigkeit der Ober- und Abteilungsärzte und führt ebenfalls Visiten durch
  • Welche Aufgabe erfüllt die Pflege?

    • Überwachung: Das Pflegepersonal überwacht Ihren Gesundheitszustand und ist um Ihre individuelle Pflege besorgt
    • Unterstützung: Das zentrale Anliegen des Pflegepersonals ist es, Sie bei der Bewältigung von Krankheit, Behinderung und Krise professionell zu unterstützen und zu beraten. Ziel ist die baldmöglichste Wiedererlangung Ihrer Selbständigkeit
    • Austausch: Das Gespräch und ein guter Kontakt mit Ihnen und Ihren Angehörigen ist dabei sehr wichtig. In Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst hilft Ihnen das Pflegepersonal, Ihre Gesundheit und Ihre Kräfte zu fördern. Darüber hinaus werden Ihnen Möglichkeiten zur Prävention aufgezeigt
  • Welche Aufgaben erfüllen Sie

    • Vertrauensverhältnis: Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ärzten und Pflegenden ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis
    • Wahrheitsgetreue Angaben: Für eine erfolgreiche Behandlung sind wir darauf angewiesen, dass Sie die für die Untersuchung, Behandlung und Pflege benötigten Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Familie und Ihrer Umgebung vollständig und wahrheitsgemäss machen
    • Beteiligung: Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv an der Arbeit der Ärzte und des Pflegepersonals beteiligen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben und lassen Sie sich vom Arzt erklären, wie es um Ihren Gesundheitszustand steht, welche Behandlung vorgesehen ist, warum diese Behandlung ausgewählt wurde, wie die Erfolgsaussichten sind und was Sie selbst vorkehren können, damit sich derselbe Krankheitszustand nicht wiederholt
  • Einsicht in die Krankengeschichte

    Alle wesentlichen Angaben über Ihren Unfall oder Ihre Krankheit sowie deren Verlauf und die Behandlung sind in der Krankengeschichte enthalten. Dazu gehören unter anderem:

    • Alle Befunde
    • Röntgenbilder
    • Elektrokardiogramme
    • Operations- und Laborberichte

    Sie haben das Recht, die Krankengeschichte einzusehen. Mit Vorteil lassen Sie sich diese von einem Arzt erklären. Des Weiteren können Sie alle selbst gemachten Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren früheren Krankheiten auf ihre Richtigkeit überprüfen. Dieses Einsichtsrecht bleibt über Ihren Spitalaufenthalt hinaus bestehen.

  • Ärztliche Auskunft

    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankheit oder Ihrem Unfall haben, steht Ihnen der Stationsarzt gerne zur Verfügung. Auf Wunsch vermittelt er Ihnen einen Termin mit dem Oberarzt oder dem Chefarzt. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Sie haben das Recht, alles zu erfahren, was Sie betrifft. Solche Gespräche können selbstverständlich ausser Hörweite Ihrer Mitpatienten geführt werden.

  • Recht auf Aufklärung

    Der Arzt ist verpflichtet, Sie in verständlicher Art über Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Vor einem Eingriff werden Sie mit aller Sorgfalt auf die Operation bzw. Untersuchung vorbereitet. Die zuständigen Ärzte informieren Sie über den Ablauf und beantworten alle Ihre Fragen.

  • Selbstbestimmungsrecht: Einwilligung zu Untersuchungen und Eingriffen

    Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungen werden grundsätzlich nicht ohne Ihre Einwilligung vorgenommen. Sie entscheiden, ob Sie operiert, bestrahlt oder mit einem Medikament behandelt werden wollen. Ausnahmen: 

    • Unaufschiebbare Notfallbehandlungen
    • Zwangsweise Untersuchung und Behandlung eines Patienten aufgrund einer behördlichen Anweisung

    Bei Eingriffen, deren Verlauf nicht immer genau vorausgesehen werden kann, setzt der Arzt Ihr Einverständnis zu weiteren Massnahmen voraus.

  • Ablehnung einer Behandlung

    Wenn Sie an der Notwendigkeit einer Behandlung zweifeln oder mit ihrer Art nicht einverstanden sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Sie haben die Möglichkeit, eine vorgeschlagene Behandlung abzulehnen. Für diesen Entscheid, wie auch für das Verlassen des Spitals gegen die Empfehlung des Arztes, tragen Sie selbst die Verantwortung. Der Arzt wird Sie auf mögliche Folgen Ihres Entscheids aufmerksam machen und eine schriftliche Bestätigung verlangen.

  • Lebensverlängernde Massnahmen, Obduktion, Organentnahme

    Sie können eine schriftliche Erklärung abgeben, ob Sie gegebenenfalls lebensverlängernde Massnahmen oder die Vornahme einer Obduktion ablehnen. Für eine Organentnahme brauchen wir Ihr schriftliches Einverständnis und wenn möglich einen Organspendeausweis.

  • Beschwerderecht

    Wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, haben Sie die Möglichkeit, sich zu beschweren. Am besten besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit der Stations- oder Pflegedienstleistung, mit dem Oberarzt oder mit dem Chefarzt, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. In schwerwiegenden Fällen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Direktion des Spitals Oberengadin.

  • Sorgfaltspflicht

    • Sorgfalt: Einrichtungsgegenstände, Wäsche, Apparate und Geräte sollen vielen Patienten dienen. Helfen Sie uns, dazu Sorge zu tragen. Bedienen Sie Apparate und Geräte ohne ausdrückliche Anweisung nicht selbst
    • Rücksicht: Bitte halten Sie sich an die Anordnungen des Personals und nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatienten: beispielsweise beim Radiohören, Fernsehen, bei Besuchszeiten, bei der Einhaltung der Ruhezeiten, beim Rauchen etc.
  • Datenschutz

    Um eine qualitativ hochstehende Behandlung und eine möglichst reibungslose administrative Abwicklung sicher zu stellen, halten wir verschiedene Daten rund um Ihren Spitalaufenthalt fest. Der Zugriff zu diesen Daten ist nur einem beschränkten Personenkreis möglich.

    Ohne Ihre gegenteilige schriftliche Äusserung gehen wir davon aus, dass wir Ihre Patientendaten und eventuelle Unterlagen, soweit notwendig, an folgende Personen und Institutionen weitergeben dürfen:

    • An die Sie betreuenden Mitarbeiter im Spital
    • An Ihren Hausarzt
    • An das nachbehandelnde Spital
    • An das Pflegeheim
    • An die Spitex 
    • An Ihre Krankenkasse oder Versicherung

    Gemäss Bundesgesetzgebung müssen Spitäler gewisse Patientendaten wie Grunddaten zur Person, Informationen zu Diagnosen, Behandlungen und Aufenthaltsdauer für das Bundesamt für Statistik erheben. Diese Daten werden ohne Ihren Namen erfasst und anonymisiert weitergeleitet. Alle mit der Erhebung betrauten Personen müssen den Persönlichkeitsschutz respektieren und unterstehen der Schweigepflicht.